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Die Informationseite für Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen

Bürgerbeteiligung zur Neuregelung des Punktsystems
Am 01. Mai 2012 hat das BMVBS eine Bürgerbeteiligung zur Neuregelung des Punktsystems und des Verkehrszentralregisters gestartet. Ziel ist es die Eckpunkte des geplanten Systems mit den Bürgerinnen und Bürgern noch im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses intensiv zu diskutieren. Interessenten müssen sich auf der angegebenen Website www.punkteforum.de registrieren lassen. Sie erhalten dann eine Email mit der Aufforderung, Ihre Registrierung zu bestätigen und müssen sich dann jeweils mit Benutzernamen und Passwort anmelden, wenn Sie sich beteiligen wollen. Für andere Nutzer wird ausschließlich der Benutzername, nicht aber die Email-Adresse sichtbar. Die angegebenen persönlichen Daten werden ausschließlich für das BMVBS sichtbar und nur im Rahmen der Bürgerbeteiligung genutzt.

Berufskraftfahrer/innen die jährliche eine hohe Kilometerleistung erbringen und einer stärkeren Kontrolldichte unterliegen, laufen Gefahr, bereits wegen mehrerer geringfügiger Vergehen den Führerschein und damit den Arbeitsplatz zu verlieren. 

Wir empfehlen allen  Fahrzeugführer/innen /Transportunternehmen und Berufskraftfahrern an dieser Online-Befragung teilzunehmen.

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Frankreich:
Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten (NF Norm) ab 01. Juli 2012
  für alle Fahrer/innen  von  PKW / Motorrad / LKW und Omnibuss.
In Frankreich gilt, eine 0,5-Promille-Grenze,  für alle Fahrer von PKW/ Motorrad;  für Busfahrer/innen sowie LKW Fahrer/innen sind es 0,2 Promille. Wie der französische Verband FNTR mitteilt, wurde per Dekret 2012-284 vom 28. Februar 2012, veröffentlicht im französischen Amtsblatt vom 01. März 2012, eine Mitführungspflicht von NF-zertifierte Alkoholtestgeräten eingeführt. So müssen alle Fahrzeugführer (inklusive Lkw- und Busfahrer/innen) ab 01. Juli 2012 ein unbenutztes  NF-zertifiertes Alkoholtestgerät im Fahrzeug mitzuführen.  

Mit dem o. g. Dekret wird die französische Straßenverkehrsordnung (Code de la route) geändert. Somit handelt es sich um eine Verhaltensvorschrift, die auch von ausländischen Fahrer/innen  beachtet werden muss. Die Nichtmitführung eines unbenutzten Alkoholtestgerätes wird ab 01. November 2012 mit einem Bußgeld von € 11,00 geahndet.

Die französischen Behörden empfehlen, gleich eine Packung mit mehreren Einweg-Alkoholtestgeräte  im Handschuhfach zu deponieren, denn bei Polizeikontrollen muss jederzeit ein unbenutztes Testgerät vorgezeigt werden.
Weiterhin zu beachten ist, dass auf dem Einweg-Alkoholtestgerät von den Herstellern ein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt ist. Dieses darf zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht abgelaufen sein.

Die  NF-zertifierte Einweg-Alkoholtestgeräte können Sie über die SVG Hessen eG bestellen.  Diese Teströhren sind in der VPE mit 2 Alkohol Teströhrchen + 2 Messbeutel verpackt (Nachweisgrenze 0,5-Promille.) und erfüllen die in Frankreich geforderte NF Norm. Lieferung erfolgt gegen Vorkasse. Mindestbestellmenge  2 VPE ( 1 VPE = 2 Stück) 

Fahrer von Fahrzeugen mit einem Alcolock-System (d.h. einer Wegfahrsperre in Verbindung mit einem Gerät zur Atemalkoholbestimmung)  müssen kein zusätzliches Alkoholtestgerät mitführen.
 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer:

                                    Telefon:  069 - 97963 7123

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Maut auf Bundesstraßen
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Mautbetreiber Toll Collect haben sich auf die Einführung der Maut auf vierspurigen Bundesstraßen geeinigt. Ziel ist es, ab dem 1. August 2012 die LKW-Maut auf rund 1000 Kilometern vierstreifigen Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard zu erheben.

Die Mautpflicht für schwere Lkw wird auf rund 1000 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt, die
autobahnähnlich ausgebaut und an eine Bundesautobahn angebunden sind. Die technischen Möglichkeiten des satellitengestützten Lkw-Mautsystems werden damit weiter genutzt.  Der
Mautsatz entspricht dem auf Bundesautobahnen, also im Durchschnitt 17 Cent/km.

Hier die Liste der gebührenpflichtigen Bundesstraßen sowie eine Karte der zukünftigen bemauteten  Bundesstraßen zum herunterladen

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Die  SVG Fahrschule Nordhessen GmbH  ist  umgezogen und ist ab sofort erreichbar unter der neuen Telefonnummer: 0561 - 510 904 80 an Ihre neuen Standort  auf dem:  SVG Autohof "Lohfeldener Rüssel"  , Alexander von Humbold Straße 1,34253 Lohfelden
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      SVG Autohöfe in Hessen und Thüringen   

Die SVG kennt die Anstrengungen und die Hektik die der Kraftfahrer
und Kraftfahrerinnen jeden Tag ausgesetzt ist und bieten daher: 

Freundliche und preisgünstige Restaurants die als Fahrertreffpunkte 
und als Orte der Entspannung dienen

Unmittelbare Nähe der SVG Autohöfe zur BAB oder zentrale Lage in Ballungsräumen

Moderne Shops mit allem was Lkw.-/Bus.-/Pkw.- und Motorradfahrer
so benötigen

Werkstätten, Pannendienst und LKW / PKW Waschanlagen

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   Standorte der SVG Autohöfe  in Hessen und Thüringen 

 
      








   



































Hier finden Sie alle SVG Autohöfe in Deutschland im Überblick
 
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Seit 60 Jahre ist die SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Hessen eG
der umfassende Dienstleister für das Straßenverkehrsgewerbe.
 
 

Ihre Ansprechpartner bei der SVG Hessen eG und der SVG Autohof Hessen GmbH 
                                                     finden Sie
Hier

 







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hier erhalten Sie neben Ausflugs- und Freizeittipps auch Neuigkeiten
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den Ferienort "Schluchsee" im Schwarzwald

Filme über den Schluchsee finden Sie auf www. youtube.com
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das Ferienparadies an der Ulmbachsperre

 

 


 

 

    

             
                        
       
                                  

 

SVG Aus- und Weiterbildungszentrum Hessen GmbH 
amtlich anerkannte Ausbildungsstätte
 

 - Leiter der Einrichtung ist Herr Ulrich Löhr.  -
Die SVG  kümmert sich  um die Aus- und Weiterbildung von
Fahrschülern, Fahrlehrern, Moderatoren, im "SVG Aus- und
Weiterbildungszentrum Hessen GmbH"  in der Steinstraße 7-9,
35641 Schöffengrund

Infobroschüre zur Aus.- und Weiterbildungsstätte

www.svg-awz-hessen.de - hier finden Sie Details

Neueste Termine: SVG Aus- und Weiterbildungszentrum  Hessen GmbH
in Schöffengrund

 
19.03.2012 Fahrlehrer und Referenten Fortbildung §33a Abs. 1 FahrlG Details  

21.05.2012 - 28.09.2012 Ausbildung zum Fahrlehrer BE Details

26.03.2012 - 20.04.2012 Teil 1 Ausbildung zum Fahrlehrer CE Details
23.04.2012 - 18.05.2012 Teil 2 Ausbildung zum Fahrlehrer CE 

29.05.2012 - 22.06.2012 Ausbildung zum Fahrlehrer DE Details

05.03.2012 - 29.03.2012 Ausbildung zum Fahrlehrer A Details


Das Schulungsprogramm erhalten Sie unter:   www.svg-awz-hessen.de

 

                 SVG Verkehrsfachschule   

 

Broschuere 2012

Berufskraftfahrer_Weiterbildung_Bus.pdf

             Info_Weiterbildung_BUS_und_LKW.pdf         



 

Treffpunkt aller Kraftfahrer/innen die SVG Autohöfe

SVG Verkehrs Fachschule

  

Die Fahrschule der Profis

Werde Kraftfahrer

Maut Einbuchung für e-Vignetten -

Mautrechner

SVG Laderaum Vermittlung

 

Mauteinbuchung D übers Internet

Förderung der Sicherheit und Umwelt

 

Fachverband

Bundesverband

BAG

                   

KRAVAG Versicherung

Bundesanstalt für Straßenwesen

GTÜ Prüfstelle

Speditions-Verzeichnis

  

Truck Grand-Prix 2012

      

GTÜ - TÜV Hauptuntersuchung


    Tel:  06431 - 6587
    Tel: 06431 - 283833
 

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Deutscher Verkehrs- sicherheitsrat

       

Der Rote Ritter -Aktion Kinderunfallhilfe-

      

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Förderung Anschaffung emisionsarme schwere LKW

    KfW-Zuschussprogramm
für emissionsarme schwere Lkw

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